Art und Umfang der Schutzkleidung bei den Feuerwehren hängt von den Einsatzschwerpunkten jeder einzelnen Feuerwehr ab und variiert somit stark. Nicht jede Feuerwehr verfügt über Chemieschutzkleidung oder spezielle Hitzeschutzanzüge. Sämtliche Schutzkleidung, die im Übungs- oder Einsatzdienst getragen wird, unterliegt einer Normung um einen Mindeststandard sicherzustellen, so dass die Schutzkleidung auch ihrer Aufgabe gerecht wird.
Feuerwehrhelm
Unser aktueller Einsatzhelm besteht aus Aluminium, fluoreszierend mit Reflexionsstreifen und Nackenleder. Zusätzlich ist ein Klappvisier mit auswechselbarer Scheibe, zum Schutz der Augen bei Arbeiten der technischen Hilfeleistung angebracht.
Das Nackenleder soll verhindern, dass Löschwasser, Asche oder Funken an den Nacken des Feuerwehrmannes gelangen können. Weiterhin sind auf dem Helm verschiedene Funktionskennzeichnungen angebracht. So bedeutet z.B. links und rechts je ein roter Punkt, dass es sich um einen Atemschutzgeräteträger handelt. Ein bzw. zwei rote Streifen kennzeichnen einen Gruppen- oder Zugführer.
Feuerschutzkleidung
Die Beschaffenheit der Feuerschutzkleidung ist in der HuPF geregelt. HuPF ist die Abkürzung für: Herstellungs- und Prüfbeschreibung für universelle Feuerwehrschutzkleidung.
Die Schutzziele sind: Wärmeschutz vor Strahlungswärme, Flammen, Funkenflug, Berühren heißer Teile usw.. Weiterhin sind reflektierende Streifen auf Hose und Jacke aufgebracht, so dass der Feuerwehrmann auch in Dunkelheit gut erkennbar ist. Hierdurch ist es möglich, bei Einsätzen der Technischen-Hilfeleistung (z.B. Einsatz auf der Autobahn), auf das Tragen einer Warnweste zu verzichten. Die Anordnung und die Größe der Reflektionsstreifen ist ebenfalls genauestens geregelt.
Handschuhe
Die UVV schreibt neben Überjacken und Überhosen auch Handschuhe nach DIN EN 659 vor. Durch eine Überarbeitung der DIN EN 659 im Jahr 2003 und Festlegung des Punktes 3.12 "Schrumpfen" ist der klassische Handschuh aus Rindsleder für den Brandeinsatz nicht mehr zulässig. Deshalb unterscheiden wir bei unseren Schutzhandschuhen in Handschuhe für den Brand- und den Technische-Hilfeleistungseinsatz.
Bei Einsätzen im Bereich der Technischen-Hilfeleistung kommen normale Lederhandschuhe mit einer verlängerten Stulpe zum Einsatz. Da diese, wenn sie feucht sind und mit hohen Temperaturen in Berührung kommen stark schrumpfen, sind sie für den Brandeinsatz verboten.
Feuerwehrstiefel
Auch das Schuhwerk, also der Feuerwehrstiefel, muss besonderen Anforderungen genügen: So muss er über eine Stahlkappe verfügen, die Sohle durchtrittsicher sein und ein gutes Profil haben. Ein guter Sitz verhindert das Umknicken. Der Schaft ist bis über die Wade hochgezogen und wird beim Brandeinsatz von der Feuerschutzhose komplett überdeckt. Selbstverständlich muss er wasserdicht sein.
Schutzkleidung beim Einsatz der Motorsäge
Bei Einsätzen, bei denen die Motorsäge zum Einsatz kommt, bedarf es einer speziellen Schutzkleidung, da die normale Brandschutzkleidung für diese Art von Einsätzen nicht ausgelegt ist und keinen geeigneten Schutz bietet. Dies beginnt bereits beim Schutzhelm, der aus Kunststoff gefertigt ist und über einen speziellen Gesichtsschutz sowie einen Gehörschutz verfügt.
In der Schnittschutzhose sind im Beinbereich vom Knöchel bis zur Hüfte zwischen den äußeren und inneren Hosenstoffen eine Schicht aus lose verwebten, sehr langen, feinen, reissfesten Fäden eingearbeitet bzw. nur eingelegt. Bei Berührung zerschneidet die Kette der Motorsäge den Oberstoff und nimmt aus der Schutzschicht die Fäden auf, die sich dann um das Antriebsrad der Motorsäge wickeln und die Maschine in Sekundenbruchteilen blockieren. Ein hundertprozentiger Schutz ist aber auch hier nicht gegeben.