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Atemschutzgeräte

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atemschutzgeräteIm Allgemeinen besteht Atemschutzgeräte aus zwei Hauptbestandteilen:
• einem Atemanschluss („Maske“) und Filter(n) oder
• einem Atemanschluss („Maske“) und einer Einrichtung zum Versorgen mit nicht verunreinigtem Atemgas.

Demnach werden Atemschutzgeräte in
• umluftabhängigen Atemschutz oder
• umluftUNabhängigen Atemschutz

eingeteilt.  

 

Umluft abhängiger Atemschutz

Bei Umluft abhängigem Atemschutz handelt es sich meist um Atemluftfilter. Diese Filter sind so aufgebaut, dass sie jeweils bestimmte Schadstoffe aus der Umgebungsluft herausfiltert. Diese Filter werden auf die Atemschutzmaske aufgeschraubt und sind nach Gebrauch zu entsorgen. Beim Einsatz solcher Filter ist eine genaue Kenntnis der vorhandenen Atemgifte erforderlich um den jeweils für diese Einsatzsituation richtigen Filter einzusetzen. Weiterhin muss ausreichend Sauerstoff in der Einatemluft vorhanden sein.

Zur Menschenrettung in verqualmten Gebäuden können Fluchthauben eingesetzt werden. Dies ist eine Kombination aus Maske und Filter.

Umluft unabhängiger Atemschutz

Beim Umluft unabhängigem Atemschutz handelt es sich in der Regel um Atemschutzgeräte, die ihren Luftvorrat aus Atemluftflaschen beziehen und somit von der Umluft unabhängig sind. Die Atemluftflaschen werden mit speziellen Kompressoren befüllt. Diese Kompressoren unterliegen einer ständigen Kontrolle und verfügen über spezielle Filter um die Luft trocken und frei von öl und Schmutz aufzubereiten.

Die Atemluftflaschen gibt es in den Ausführungen: Stahl, Leichtmetall und CFK und werden mit 200 bzw. 300 bar befüllt. Die Einsatzdauer eines Atemschutzgerätes ist stark von der Belastung des Atemschutzgeräteträgers während des Einsatzes sowie der verwendeten Geräteart abhängig.

Es gibt Atemschutzgeräte mit zwei bzw. einer Flasche. Der Luftvorrat berechnet sich aus Flaschenvolumen x Fülldruck.

Bsp.: 2 x 4l Volumen x 200 bar Fülldruck ergibt eine Luftmenge von 1600l Luft. Geht man von einem durchschnittlichen Luftverbrauch von 70l/min. aus, so ergibt dies eine theoretische Einsatzdauer von ca. 22 Min. Da Sicherheitsreserven für den Rückzug und evtl. Notfälle eingerechnet werden müssen, reduziert sich die Einsatzdauer erheblich.

Mittlerweile gibt es 300 bar Geräte mit einem Luftvorrat von bis zu 4000l. Dies verlängert die theoretische Einsatzdauer erheblich. Doch muss man bedenken, dass es nicht möglich ist, unter größter physischer und psychischer Belastung, 60 Min. lang eine Brandbekämpfung vorzunehmen. Die Belastung - auch wegen des enormen Flüssigkeitsverlustes - wäre hier viel zu groß.

Das Verbindungsstück zwischen Atemschutzgerät (Atemluft) und dem menschlichen Körper ist die Atemschutzmaske. Die Atemschutzmaske verhindert, dass giftige Brandgase eingeatmet werden können. Absolute Dichtigkeit ist hier unabdingbar.

Funktionsweise eines Atemschutzgerätes: Die unter hohem Druck mitgeführte Atemluft wird mittels Druckminderer auf ca. 5 bar reduziert und gelangt über einen Schlauch zum "Lungenautomaten". Dieser Lungenautomat wird an der Atemschutzmaske angeschraubt. Ein Mechanismus im Inneren des Lungenautomaten verhindert ein permanentes Nachströmen der Atemluft. Beim Einatmen entsteht in der Atemschutzmaske ein Unterdruck. Hierdurch kann Atemluft nachströmen und gelangt über die Atemschutzmaske in die Lunge. Die verbrauchte Ausatemluft gelangt über das Ausatemluftventil der Maske nach draußen.

Atemschutzüberwachung

Die Atemschutzüberwachung dient zur Sicherheit der Atemschutzgeräteträger. Bei allen Atemschutzeinsätzen, bei denen kein Sichtkontakt mehr von außen zu den eingesetzten Atemschutzgeräteträgern besteht, wird die Atemschutzüberwachung eingesetzt. Jeder Atemschutzgeräteträger registriert sich mit einer - je nach Geräteart unterschiedlichen - Geräteplakette bei der Atemschutzüberwachung. Die Aufgabe der Atemschutzüberwachung übernimmt ein Feuerwehrmann. In Abhängigkeit der Geräteart, ergibt sich eine unterschiedliche max. Einsatzdauer. Die max. Einsatzdauer wird mittels einer Uhr überwacht. In bestimmten Intervallen ertönt ein Signalton. Spätestens dann erfragt die Atemschutzüberwachung eine Rückmeldung des Atemschutztrupps und fordert diesen, falls erforderlich, zum rechtzeitigen Rückzug auf.

Ein weiterer, die Einsatzdauer beeinflussender Faktor, ist die Zeit, die ein Trupp benötigt hat, bis er an der Einsatzstelle angelangt ist. Aus Sicherheitsgründen rechnet man für den Rückzug die doppelte Zeit ein. Dies wiederum verkürzt die tatsächlich max. Einsatzdauer erheblich. Für die Einhaltung bzw. die überwachung dieser Zeiten ist die Atemschutzüberwachung ebenfalls mitverantwortlich.

Jeder Atemschutzgeräteträger wird mit Namen und Funkrufname registriert.

Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei der komprimierten Luft um besonders gereinigte und entölte Atemluft (Umgebungsluft, kein reiner Sauerstoff) handelt und die Behälter daher als Atemluftflaschen bezeichnet werden. Die üblichen Atemschutzgeräte haben Flaschen, in denen die Luft mit 200 oder 300 bar gespeichert ist. Die Flaschen können aus Stahl, aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) oder aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (CFK) bestehen. Da man die Luft nicht mit diesem hohen Druck einatmen kann, befindet sich vor der Atemschutzmaske ein Lungenautomat, dem ein Druckminderer vorgebaut ist.

Filtergeräte (Umluftabhängiger Atemschutz)
Vor dem Einsatz von Filtergeräten muss gewährleistet sein, dass mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff (bei CO-Filtern mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff) in der Atemluft vorhanden ist und die zu filternden Stoffe bekannt sind. Die Einsatzgrenzen der Filtergeräte werden von der Leistungsfähigkeit der Filter bestimmt. Die Stoffe oder Stoffbereiche für die die einzelnen Filter geeignet sind, werden über Farbcodierungen und Buchstaben auf den Filtern angegeben. Des Weiteren wird auch eine maximale Aufnahmefähigkeit der Filter angegeben. Da beim Einatmen in der Maske ein Unterdruck entsteht, können über mögliche Leckagen Schadstoffe in die Atemwege gelangen. Deshalb muss nach Anlegen der Atemschutzmaske eine Dichtigkeitsprobe durchgeführt.


Der Einsatz von Atemschutzgeräten ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV7 „Atemschutz“ klar geregelt.