MEIN WEG IN DIE EINSATZABTEILUNG

Sie möchten sich ebenfalls ehrenamtlich engagieren? Kein Problem, wir freuen uns immer über neue Mitglieder! Im Folgenden möchten wir Ihnen den groben Ablauf erläutern:

Kann auch ich Mitglied der Einsatzabteilung werden?
Eintreten in die Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr kann man im Alter ab 17 Jahren. Die Zugehörigkeit endet mit dem 60. Lebensjahr, kann aber bis zum 65. Lebensjahr verlängert werden.
Eine spezielle Berufsausbildung ist nicht erforderlich. Auch, ob Sie Vorkenntnisse im Thema Feuerwehr haben oder nicht, spielt keine Rolle. Quereinsteiger sind besonders gerne gesehen, denn Sie bringen einen frischen Wind mit.
Was Sie benötigen, ist der Nachweis einer aktuellen Erste Hilfe-Ausbildung, sowie einer ärztlich bescheinigten körperlichen Eignung.
Sind alle Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt, folgt eine umfassende Grundausbildung.

Wie läuft die Grundausbildung ab?
Trainiert werden verschiedene Einsatzszenarien, um im realen Einsatz gut vorbereitet zu sein.
Die praktischen Schulungen beinhalten maßgeblich die Punkte Rettung, Löscheinsatz, technischer Hilfeleistung, sowie den Umgang mit Löschgeräten, Schläuchen und Armaturen.
Im theoretischen Teil werden Themen wie Fahrzeugkunde, Brennen und Löschen, Rechtsgrundlagen, Versicherungsthemen oder dem Verhalten bei Gefahr vermittelt.
Arbeitssicherheit wird hier sehr großgeschrieben!

Was kommt danach?
Nach bestandener Grundausbildung sind Sie Truppmann. Sie gehen ab sofort an der Seite eines erfahrenen Kameraden in den Einsatz!
Anschließend haben sie die Möglichkeit ihr Wissen zu vertiefen indem Sie an diversen spannenden Fortbildungen Teilnehmen: Werden Sie Atemschutzgeräteträger, lernen Sie den sicheren Umgang mit der Motorkettensäge oder die Kommunikation mit der Leitstelle mittels Funkgerät. Es bietet sich Ihnen ein breites Feld an Möglichkeiten.

Aber was, wenn ich beim Alarm nicht kommen kann?
Natürlich wird von Ihnen erwartet an Einsätzen teilzunehmen. Dazu werden Sie nicht unerheblich ausgebildet und ausgestattet. Können Sie einmal wegen zu weiter Anfahrt nicht zum Einsatz erscheinen, oder sie gerade anderweitig unentbehrlich sind – dann ist das so!
Grundsätzlich sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung rechtlich verpflichtet, ehrenamtliche Feuerwehrangehörige im Einsatzfall freizustellen. Wichtige Gründe können dies jedoch verhindern. Die Feuerwehrangehörigen wiederum sind gehalten, mit Freistellungsersuchen und den Ressourcen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verantwortungsvoll umzugehen.

Welche Leute, welcher Aufwand und Inhalt kommt auf mich zu? Macht das alles auch Spaß?
Sie können jederzeit unsere Übungen begleiten und so einen großen Einblick in die Einsatzabteilung bekommen.

Und was heißt das nun ganz konkret?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, alles Weitere klären wir zusammen!
Wir treffen uns regelmäßig freitags um 19:30 Uhr an der Feuerwache.
Anmeldung vorab unter: info(at)feuerwehr-oberstedten.de