Wer denkt schon gerne über Dinge nach, die unser Leben nicht verschönern, sondern es erschweren? Aber wie gut, dass wir gegen alle Eventualitäten des täglichen Lebens gut versichert sind: Lebens-, Unfall-, Kranken-, Hinterbliebenen-, Rechtsschutz-, Renten-, Haftpflicht-, Hausrat- und zahllose weitere Versicherungen decken das Risiko schon ab.
Zu unserem Leben gehören aber nicht nur Versicherungen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeitanlagen, Behinderteneinrichtungen und Erholungsflächen. Dazu zählen auch Begriffe wie „Brandschutz“, „Katastrophenschutz“ und „Zivilschutz“. Letzterer ist zwar für den Fall der größten denkbaren Katastrophe, den Krieg, organisiert. Er hilft aber auch bei „zivilen“ Katastrophen.
Der „Katastrophenschutz“ ist eine Sammelbezeichnung für alle planerisch vorbereiteten Maßnahmen mit dem Ziel, Leben, Gesundheit und Habe der Menschen bei Eintritt größerer Unfälle oder Unglücke zu schützen oder die unvermeidbaren Folgen zu lindern.
Gesetzlich festgeschrieben ist der Katastrophenschutz im dem seit 01. Juli 1999 in Kraft getretenen „HBKG“ – das „Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“.
Der Katastrophenfall tritt ein, wenn „das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt ist, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.“
. . . also kurz um, wenn die Folgen des Unfalls oder Unglücks mit örtlichen Mitteln nicht mehr begegnet werden kann. Ein umfassendes, totales Unglücksgeschehen in einem bestimmten Gebiet. Das verlangt Kooperation und Koordination, flächendeckende Vorausplanung und entsprechenden Einsatz von Helfern und Hilfsmitteln.
Es kann überall und jederzeit etwas passieren, was großräumige Hilfe erfordert:
Denken Sie an:
- Herborn, wo ein verunglückter Tanklastzug einen ganzen Altstadtteil durch Explosion und Brand verwüstete
- die verheerenden Waldbrände in Niedersachsen
- die Schneekatastrophe in Norddeutschland
- die Sturmflut von Hamburg
- Flugzeugabstürze auf Wohngebiete
- Großunfälle auf Autobahnen
- Hochwasser
- Bergrutsche
- Lawinenunglücke
- Tunnelbrände
- oder der Hagelschlag in München, als binnen weniger Minuten Millionenschäden entstanden
Die Liste ließe sich sicherlich fortsetzen.
Nie war das jeweilige Ereignis gerade an diesem Ort und zu diesem Zeitpunkt vorhersehbar. Und immer hat die Hilfeleistung funktioniert. Warum wohl? Es ist immer eine Frage der menschlichen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten, ob Hilfe schnell und sachgerecht geleistet werden kann. In diesem Rahmen wirken z.B. auch die Feuerwehren mit ihrer speziellen Aufgabe mit.
Die Feuerwehr Oberursel-Oberstedten arbeitet seit je her im Katastrophenschutz mit. Mit unserem LF 16 sind wir im 2. Löschzug des Hochtaunuskreises und mit unserem HLF sind wird im Dekontaminationszug vertreten. Ein herausfordernde Aufgabe, besonders bei großflächigen Katastrophengebieten auch außerhalb unseres Kreisgebietes. Diese Aufgaben konnten wir bereits bei mehreren Großübungen unter Beweis stellen.