Holger Himmelhuber, Chef der Oberurseler Feuerwehren, ist nicht gerade dafür bekannt, sich im Falle des Aufgeregtseins verbaler Zurückhaltung zu befleißigen – ein Ruf, dem der Stadtbrandinspektor am Dienstag bei der Generalversammlung der Oberurseler Stadtteilwehren in der Stadthalle erneut gerecht wurde.
Wenn er höre, dass Leiter von Jugendfeuerwehren und Gruppenleiter nun vor Dienstantritt polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen müssen, um zu beweisen, dass sie, was Missbrauch von Schutzbefohlenen und Pädophilie anbelangt, unbescholten sind, frage er sich, ob er „auf dem falschen Dampfer“ sei. Für einen solchen „Generalverdacht“ Ehrenamtlichen gegenüber fehle ihm jegliches Verständnis, zumal im deutschen Rechtsstaat immer noch das Prinzip der Unschuldsvermutung gelte. Und weil er schon einmal am Schimpfen war, übte er sich gleich auch noch in Medienschelte: Er bekomme, so wörtlich, „Halsschlagadern wie B-Schläuche“, wenn er sehe, dass die Presse Sportlern, die nur ihrem Ego folgend nach Erfolgen strebten, ganze Zeitungsseiten widme, die Feuerwehr aber zur „Randnotiz“ werden lasse, obwohl diese doch 24 Stunden lang rund um die Uhr den Kopf für andere hinhalte.
Auch der Bevölkerung rückte Himmelhuber und nach ihm sein Stellvertreter Andreas Ruhs den Kopf zurecht. Offenbar werde immer noch nicht gewusst, wofür die Feuerwehr eigentlich da sei. Häufig, so die beiden Stadtbrandinspektoren, würden die Wehren völlig unnötig alarmiert, etwa weil Ringelnattern oder Blindschleichen mit Giftschlangen verwechselt würden. Vielleicht müssten die ja künftig einen „QR-Code“ auf dem Rücken tragen, damit ihre Harmlosigkeit mit dem Smartphone ausgelesen werden könne – mit dem könne heute ja jedes Kind umgehen.
Löschzug für nichts
Ruhs erinnerte im selben Zusammenhang an eine Alarmierung wegen eines brennenden Papierkorbes, bei dem überhaupt nichts passiert sei, aber ein ganzer Löschzug habe ausrücken müssen. Dabei habe der Anrufer einen Feuerlöscher im Auto gehabt. Mit solchen Dingen möchte die Feuerwehr künftig gerne nicht mehr behelligt werden, damit sie sich auf ihre tatsächlichen Aufgaben konzentrieren könne.
Kreisbrandinspektor Carsten Lauer sagte später, dass er die Aufregung um das Führungszeugnis durchaus verstehe, dass es sich aber nun einmal um ein auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgerichtetes Bundesgesetz handele, das wohl umgesetzt werden müsse. Allerdings sagte Lauer auch, dass er sich auf der Ebene des Feuerwehrverbandsausschusses, der am 5. Mai zusammenkommen wird, für einen möglichst geringen bürokratischen Aufwand stark machen werde. Ziel sei es zu erreichen, dass nur von Jugendwarten und deren Stellvertretern ein „erweitertes Führungszeugnis“ verlangt werden solle. Bei nachgeordneten Gruppenleitern solle dagegen eine „Ehrenerklärung“ in Form einer Selbstauskunft ausreichend sein.
Himmelhubers Kritik wird auch von Kreisjugendfeuerwehrwart Guido Schlottmann geteilt. Schlottmann sieht in der Regelung aber durchaus auch einen positiven Aspekt. Um Führungspositionen in der Jugendarbeit werde sich dann ja wohl niemand bewerben, der kein „sauberes“ Führungszeugnis vorweisen kann.