Bis zum Jahresende müssen sämtliche Wohnungen in Hessen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Anschaffung und Anbringung der kleinen Geräte war in privaten Haushalten lange Zeit freiwillig, ist ab dem 1. Januar 2015 aber Pflicht in ganz Hessen.
Bislang galt die Rauchmelderpflicht nur für Neu- und Umbauten. Aber ein Rauchmelder kann im Ernstfall Leben retten: „70 Prozent aller Brandopfer sterben nachts in ihren eigenen vier Wänden. 95 Prozent davon sterben aber nicht durch das Feuer, sondern durch eine Rauchvergiftung.“
Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:
- alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
- alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden
So viele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:
- Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.
Wer ist für den Einbau zuständig?
- Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.
Wenn sie noch weitere Fragen bezüglich der Rauchmelderpflicht haben, können sie sich gerne an folgende Email-Adresse wenden: heimrauchmelder[at]feuerwehren-oberursel.de